E-Rechnung und was Sie jetzt wissen sollten
Sie denken sich jetzt sicher: „Ohje, schon wieder so ein anstrengendes Rechtsthema…!“ Und das verstehen wir sehr gut, allerdings haben wir uns zum Glück das Ganze nicht ausgedacht, sondern sind lediglich Überbringer!
Und – wir möchten helfen!
Sie haben es sicher gehört:
Seit dem 1. Januar 2025 gelten im B2B Geschäftsverkehr neue Vorschriften, insbesondere die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen im elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen.
Die Übergangsregelungen für den Versand von E Rechnungen enden am 31. Dezember 2026.
Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 EUR im B2B Bereich
E-Rechnungen ausstellen. Grundlage sind Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen sowie entsprechende EU-Richtlinien. Rechnungen auf Papier oder als PDF gelten dann nicht mehr als rechtskonform.
Ab 1. Januar 2028 ist die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen verbindlich – unabhängig vom Umsatz.
Was ist nun zu tun?
Als in diese Regelungen fallendes Unternehmen bleibt Ihnen noch knapp ein Jahr, um Ihre Prozesse, Systeme auf die E-Rechnung umzustellen.
Wobei sind wir an Ihrer Seite?
Wir gehen mit Ihnen durch die Fragen
- welche gesetzlichen Anforderungen kommen konkret auf sie zu?
- welche technischen und organisatorischen Schritte sind notwendig?
- welche Entscheidungen müssen frühzeitig getroffen werden?
Mit uns an Ihrer Seite können Sie der E-Rechnung entspannt entgegenblicken.
Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen mit unserem Rat und unserer Unterstützung zur Verfügung.
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Mail.
Dürfen wir Ihr Unternehmen auf dem Weg zum papierlosen Arbeiten begleiten?
